1. Der A.________ mit Urteil der Staatsanwaltschaft Oberland, Thun vom 25.05.2016 für eine Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu CHF 20.00 gewährte bedingte Vollzug wird widerrufen. Die Strafe ist zu vollziehen. 2. Die Verfahrenskosten für das Widerrufsverfahren von CHF 300.00 werden A.________ auferlegt. IV.