4 2. Zu einer Übertretungsbusse von CHF 100.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 1 Tag festgesetzt. 3. Es wird eine Landesverweisung von 5 Jahren ausgesprochen. 4. Zu den auf die Schuldsprüche entfallenden Verfahrenskosten, sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 11‘833.30 und Auslagen von CHF 40.00 (Zeugen HV), insgesamt bestimmt auf CHF 11‘873.30 (ohne Kosten für die amtliche Verteidigung). III.