SR 363]). Dieselbe Frist gilt für die Löschung der biometrischen erkennungsdienstlichen Daten durch den für die Führung von AFIS zuständigen Dienst (Art. 17 Abs. 1 Bst. e der Verordnung über die Bearbeitung biometrischer erkennungsdienstlicher Daten; SR 361.3). Es wird vorzeitig die Zustimmung erteilt, das DNA-Profil sowie der erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten nach Ablauf der gesetzlichen Frist zu löschen (vgl. Art. 17 Abs. 1 DNA-Profil-Gesetz bzw. Art. 19 Abs. 1 der Verordnung über die Bearbeitung biometrischer erkennungsdienstlicher Daten).