15. DNA-Profil / Biometrische erkennungsdienstliche Daten Der Beschuldigte wurde während der Strafuntersuchung erkennungsdienstlich erfasst und es wurde ein DNA-Profil über ihn erstellt (pag. 242; PCN-Nr. [Nummer]). Das Bundesamt für Polizei löscht das DNA-Profil fünf Jahre nach Ablauf der Probezeit für die bedingt ausgesprochene Teilstrafe (vgl. Art. 16 Abs. 1 Bst. e des Bundesgesetzes über die Verwendung von DNA-Profilen im Strafverfahren und zur Identifizierung von unbekannten oder vermissten Personen [DNA-Profil-Gesetz; SR 363]).