Der Beschuldigte spricht zwar recht gut Deutsch und hat auch viele Jahre hier gearbeitet. Er ist aber sozial mangelhaft integriert, hat Schulden und ist vor allem mehrfach strafrechtlich, zuletzt in nicht unerheblicher Weise, in Erscheinung getreten. Der «Rucksack» des Beschuldigten ist, um es mit den Worten der Verteidigung zu sagen, schwer. Eine Wiedereingliederung des Beschuldigten in Nordmazedonien ist möglich, die Nähe zu seinem Heimatland ist angesichts seiner Sprachkenntnisse, seiner Berufsausbildung und seiner familiären Beziehungen nach wie vor gegeben. Sie sind nicht etwa deutlich schlechter als in der Schweiz.