20 eine Behauptung. Die Chancen des Beschuldigten auf eine Wiedereingliederung in seinem Heimatland sind durchaus vorhanden. Auch der Bericht der Einwohnerdienste, Migration und Fremdenpolizei des Kantons Bern gibt an, dem Beschuldigten wird «eine Wiedereingliederung in seinem Heimatland nicht allzu schwerfallen» (pag. 57). Das Gleiche gilt in Bezug auf die soziale (Wieder-)Eingliederung in der Schweiz.