Auch wenn sein letzter Aufenthalt in Nordmazedonien angeblich bereits ein paar Jahre zurückliegt, kann er dort grundsätzlich uneingeschränkt ein- und ausreisen. Ihm droht weder eine Verfolgung noch wäre seine Rückkehr mit anderen völker- oder landesrechtlich verpönten Nachteilen verbunden. Er ist bis zum 17. Altersjahr dort aufgewachsen, hat die Schule besucht, eine Lehre abgeschlossen und beherrscht die albanische Sprache in Wort und Schrift. Die dortige Kultur ist ihm nicht fremd und als gelernter Automechaniker bringt er beruflich einiges mit.