Seit seinem ersten Delikt im Jahr 2012 beging der Beschuldigte in jedem nachfolgenden Jahr – mit Ausnahme des Jahres 2016 – mindestens zwei neue Straftaten. Es wurden zwar ursprünglich «nur» bedingte Geldstrafen und in einem Fall bedingte gemeinnützige Arbeit ausgesprochen, doch mussten die bedingten Vollzüge in mehreren Fällen aufgrund neuer Delinquenz widerrufen und teilweise gar in Ersatzfreiheitsstrafen umgewandelt werden. Offensichtlich vermochten die Verurteilungen sowie die insgesamt ausgestandenen 100 Tage Ersatzfreiheitsstrafe den Beschuldigten jeweils nicht nachhaltig zu beeindrucken.