_», der zugleich auch einzelzeichnungsberechtigter Verwaltungsrat der G.________ ist). Der Beschuldigte absolvierte in der Schweiz diverse Weiterbildungskurse. So besuchte er im Jahr 2000 einen Deutschkurs (pag. 175) und machte die Ausbildung zum Staplerfahrer sowie diverse Kurse im Gerüstbau (pag. 334). Dies ist positiv zu werten. Er spricht recht gut Deutsch, aber auch Albanisch. Er ist gesund und hatte soweit ersichtlich auch in der Vergangenheit keinerlei gesundheitliche Probleme (vgl. pag. 56, 175). Der Beschuldigte verfügt wie erwähnt über eine Niederlassungsbewilligung in der Schweiz und war mit Ausnahme einer 2.5-jährigen Pause immer berufstätig.