Seine Beziehung zu ihnen sei gut, der Kontakt sei jetzt viel besser. Sie hätten sicher einmal pro Woche Kontakt. Sie sprächen Albanisch miteinander. Den Jahrgang seiner Eltern wisse der Beschuldigte aber nicht. Mit seiner in der Schweiz lebenden Schwester habe er nicht so oft Kontakt, sie telefonierten ab und zu (pag. 403 Z. 119 ff.; pag. 405 Z. 205 ff.). Aufgrund der widersprüchlichen Angaben ist unklar, wie gut der Kontakt des Beschuldigten mit seinen Verwandten in der Schweiz tatsächlich ist. Fakt ist hingegen, dass die Eltern in Nordmazedonien ein Haus besitzen und die Familie damit weiterhin eng mit ihrer Heimat verbunden