(zwei Jahre als Gerüstbauer). Dazwischen war er zwei Jahre arbeitslos und mehrere Monate sozialhilfeabhängig. Danach arbeitete er einige Zeit temporär und mit unterschiedlichem Beschäftigungsgrad bei der N.________ GmbH, jeweils vermittelt durch verschiedene Temporärbüros (pag. 14 Z. 77 ff.; pag. 232 Z. 20 ff.; pag. 333). Seit dem 1. Mai 2020 ist er über die G.________ temporär bei der F.________ AG angestellt. Gemäss dem von ihm oberinstanzlich eingereichten Arbeitsvertrag (pag. 412) soll er dort ab dem 1. Juli 2020 festangestellt sein, wobei der Vertrag jedoch wie erwähnt nicht wenige Fragen aufwirft (siehe oben, E. 9.6).