11 V. Landesverweisung 10. Allgemeine Grundlagen zur obligatorischen Landesverweisung Betreffend die allgemeinen Grundlagen zur obligatorischen Landesverweisung kann vorab auf die vorinstanzlichen Erwägungen verwiesen werden (S. 12 ff. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag. 266 ff.). Es ist indessen angezeigt, diese unter Berücksichtigung der neusten bundesgerichtlichen Rechtsprechung zu ergänzen und zu präzisieren. Mit der Annahme der sogenannten Ausschaffungsinitiative wurde Art.