Schliesslich geht die Kammer auch nicht davon aus, dass allein die strengere Strafart des vorliegenden Urteils (Freiheitsstrafe statt wie zuvor Geldstrafe/gemeinnützige Arbeit/Busse) den Beschuldigten nachhaltig beeindrucken wird. Wie bereits erwähnt, mussten mehrere der ausgefällten Geldstrafen und Bussen wegen schuldhaften Nichtbezahlens in Ersatzfreiheitsstrafen umgewandelt werden. Der Beschuldigte verbüsste auf diese Weise insgesamt 100 Tage Ersatzfreiheitsstrafe (pag. 110, 140), ohne dass ihn das vom weiteren Delinquieren abgehalten hätte. Der Beschuldigte hat gezeigt, dass er in keiner Art und Weise gewillt ist, sich an die Vorschriften zu halten.