110, 140) umgewandelt werden. Offensichtlich vermochten die Verurteilungen und ausgestandenen Ersatzfreiheitsstrafen den Beschuldigten jeweils nicht nachhaltig zu beeindrucken. Bezeichnenderweise ereignete sich auch der den Gegenstand des vorliegenden Verfahrens bildende Vorfall vom 28. August 2018 weniger als ein Jahr nach der letzten Verurteilung (Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Bern-Mittel- land vom 2. November 2017 wegen Vergehens gegen das Waffengesetz und wegen Konsums von Betäubungsmitteln; Verurteilung zu unbedingter Geldstrafe von 10 Tagessätzen und Übertretungsbusse von CHF 300.00).