Mittlerweile ist bei der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland ein neues Strafverfahren hängig wegen mehrfachen Führens eines Motorfahrzeuges trotz entzogenem Führerausweis, begangen Ende Februar 2020 und eventuell früher (siehe E. 9.4.1 hiervor). Zwar hatten seine Verfehlungen jeweils ursprünglich «nur» bedingte Geldstrafen und in einem Fall eine ebenfalls bedingt ausgesprochene gemeinnützige Arbeit zur Folge, doch mussten die bedingten Vollzüge aufgrund neuer Delinquenz in mehreren Fällen widerrufen und teilweise gar in Ersatzfreiheitsstrafen (insgesamt 100 Tage, pag. 110, 140) umgewandelt werden.