Der Beschuldigte ist wie aufgezeigt mehrfach vorbestraft. Zwischen den ersten im Strafregister verzeichneten Taten im Jahr 2012 bis zum heute zur Diskussion stehenden Delikt beging er in jedem Jahr (mit Ausnahme des Jahres 2016) mindestens zwei neue Straftaten. Mittlerweile ist bei der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland ein neues Strafverfahren hängig wegen mehrfachen Führens eines Motorfahrzeuges trotz entzogenem Führerausweis, begangen Ende Februar 2020 und eventuell früher (siehe E. 9.4.1 hiervor).