Leicht erhöhend zu werten ist, dass mittlerweile bei der Staatsanwaltschaft Bern- Mittelland ein neues Strafverfahren gegen den Beschuldigten wegen mehrfachen Führens eines Motorfahrzeuges trotz entzogenem Führerausweis hängig ist (BM 20 12538; pag. 352 ff.). Der Beschuldigte ist geständig, mindestens zwei Mal (29. Februar 2020 und ca. 4 Jahre früher, pag. 356; gemäss Aussagen I.________ auch im November 2019 und am 28. Februar 2020, pag. 360) einen Personenwagen gelenkt zu haben, obwohl er nach der Sperrung seines Ausweises auf Probe diesen nicht wiedererlangt hatte.