9.4.2 Verhalten nach der Tat und im Strafverfahren Der Beschuldigte wurde auf frischer Tat ertappt und polizeilich angehalten. In dieser Situation hatte er keine andere Wahl, als die Tat in den Grundzügen zuzugeben. Besonders kooperativ war er hingegen nicht, so dass jedenfalls kein Geständnisrabatt angezeigt ist. Leicht erhöhend zu werten ist, dass mittlerweile bei der Staatsanwaltschaft Bern- Mittelland ein neues Strafverfahren gegen den Beschuldigten wegen mehrfachen Führens eines Motorfahrzeuges trotz entzogenem Führerausweis hängig ist (BM 20 12538;