Hinzu kommen Verurteilungen wegen Gehilfenschaft zu versuchtem Betrug und Urkundefälschung (28. April 2016) und wegen eines Vergehens gegen das Waffengesetz (2. November 2017). Es wurden zwar ursprünglich «nur» bedingte Geldstrafen und in einem Fall bedingte gemeinnützige Arbeit ausgesprochen, doch mussten die bedingten Vollzüge aufgrund neuer Delinquenz in mehreren Fällen widerrufen werden. Da der Beschuldigte zudem nach Widerruf der bedingten Vollzüge die Geldstrafen teilweise schuldhaft nicht bezahlte, sass er insgesamt 100 Tage Ersatzfreiheitsstrafe ab (pag. 110, 140).