Er sei dort über das Temporärbüro G.________ angestellt und verdiene CHF 4'100.00 pro Monat bzw. CHF 50'000.00 im Jahr. Er habe Schulden aus Steuern und Krankenkasse in Höhe von CHF 50'000.00 (pag. 334, 342 f.). Diese Angabe bestätigte der Beschuldigte anlässlich der oberinstanzlichen Berufungsverhandlung und ergänzte, ab dem 1. Juli 2020 werde er bei der F.________ AG eine Festanstellung haben. Brutto werde er CHF 5'150.00 verdienen. Momentan sei er noch beim RAV angemeldet und erhalte CHF 3'500.00, bekomme wegen einer Lohnpfändung jedoch nur CHF 2'700.00 ausbezahlt (pag. 403 Z. 64 ff.). Er sei immer noch mit seiner Freundin H._____