18), gehandelt hatte. Nicht geklärt ist, von wem der Beschuldigte das Drogenpaket erhielt und was ihm von dieser Person (er beschrieb ihn als Albaner, 180 – 190 cm gross, feste Statur, schwarze kurze Haare, evtl. Arben oder so; pag. 8) als Entgelt für seinen Transportdienst versprochen worden war. Den Namen des Auftraggebers wollte der Beschuldigte nicht nennen und hinsichtlich des versprochenen Lohns sind seine Aussagen, wonach er lediglich CHF 100.00 erhalten habe, nicht wirklich glaubhaft.