5. Verfahrensgegenstand und Kognition der Kammer Das erstinstanzliche Urteil wurde von den Parteien jeweils nur teilweise angefochten. Die Berufung des Beschuldigten richtet sich gegen Ziff. I.2 (Landesverweisung) und Ziff. IV.4 (Ausschreibung der Landesverweisung im SIS) des Sanktionspunkts im erstinstanzlichen Urteildispositiv. Die Anschlussberufung der Generalstaatsanwaltschaft betrifft demgegenüber Ziff. I.1 (Höhe der Freiheitsstrafe) und Ziff. I.2 (Dauer der Landesverweisung) des Sanktionspunkts. Zudem sind die Bestimmung des amtlichen Honorars sowie die Verfügungen betreffend DNA und die übrigen erkennungsdienstlichen Daten (Ziff.