1. Schuldspruch wegen mengenmässig qualifizierter Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz; 2. Verurteilung zu den erstinstanzlichen Verfahrenskosten im Haupt- und Widerrufsverfahren; 3. Bestimmung der amtlichen Entschädigung und des vollen Honorars für die amtliche Verteidigung in erster Instanz; 4. Einziehung der beschlagnahmten Drogen. II. A.________ sei gestützt auf den rechtskräftigen Schuldspruch zu verurteilen: 1. zu einer Freiheitsstrafe von 15 Monaten; 2. zu einer Landesverweisung von 9 Jahren; 3. zu den oberinstanzlichen Verfahrenskosten im Haupt- und Widerrufsverfahren.