Die weiteren Verfügungen seien von Amtes wegen zu erlassen. Der stellvertretende Generalstaatsanwalt C.________ stellte demgegenüber folgende Anträge: I. Es sei festzustellen, dass das Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 25. Juni 2019 in folgenden Punkten in Rechtskraft erwachsen ist: