1. zu einer Freiheitsstrafe von 12 Monaten. Der Vollzug der Freiheitsstrafe sei aufzuschieben und die Probezeit auf 4 Jahre festzusetzen. 2. zur Bezahlung der erstinstanzlichen Verfahrenskosten von insgesamt CHF 5169.00 (Gebühren CHF 3825.00, Auslagen CHF 1344.00), zuzüglich der Kosten der amtlichen Verteidigung in erster Instanz. 3. zur Bezahlung der Verfahrenskosten für das Widerrufsverfahren. 3 III.