392 ff.) eingeholt. Schliesslich wurde der Beschuldigte anlässlich der oberinstanzlichen Berufungsverhandlung erneut zur Person und zur Sache einvernommen (pag. 401 ff.). Anlässlich seiner Einvernahme reichte der Beschuldigte die Kopie eines Arbeitsvertrags zu den Akten (pag. 414). 4. Anträge der Parteien Rechtsanwalt B.________ stellte anlässlich der oberinstanzlichen Berufungsverhandlung folgende Anträge: I. Es sei festzustellen, dass das Urteil des Regionalgericht Bern-Mittelland vom 25. Juni 2019 (PEN 2019 2/66/67) insoweit in Rechtskraft erwachsen ist, als