2. Berufung Gegen dieses Urteil meldete Rechtsanwalt B.________ namens und im Auftrag des Beschuldigten am 5. Juli 2019 Berufung an (pag. 250). Die erstinstanzliche Urteilsbegründung datiert vom 19. September 2019 (pag. 255 ff.). Die Berufungserklärung ging form- und fristgerecht am 11. Oktober 2019 beim Obergericht des Kantons Bern ein. Der Beschuldigte beschränkte seine Berufung auf Ziffer I.2. (Landesverweisung) sowie Ziffer IV.4. (Ausschreibung der Landsverweisung) des Urteils (pag. 306 f.).