1. Erstinstanzliches Urteil Mit Urteil vom 25. Juni 2019 sprach das Regionalgericht Bern-Mittelland (Einzelgericht) A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) schuldig der Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz (BetmG; SR 812.121) durch Besitz und Beförderung von Betäubungsmitteln (17 Gramm reines Heroinhydrochlorid), mengenmässig qualifiziert begangen am 28. August 2018 in Bern, und verurteilte ihn in Anwendung der einschlägigen Gesetzesbestimmungen zu einer Freiheitsstrafe von 12 Monaten, wobei der Vollzug der Freiheitsstrafe aufgeschoben und die Probezeit auf 4 Jahre festgesetzt wurde (Ziff.