2. Die Zustimmung zur Löschung der übrigen erkennungsdienstlichen Daten (PCN .________) nach Ablauf der Frist wird hiermit vorzeitig erteilt (Art. 17 Abs. 4 i.V.m. Art. 19 Abs. 1 der Verordnung über die Bearbeitung biometrisch erkennungsdienstlicher Daten).