37 d. A.________ in Anwendung von Art. 47 OR und Art. 126 StPO verurteilt wurde: Zur Bezahlung von CHF 300.00 Genugtuung an C.________. Soweit weitergehend wird die Zivilklage von C.________ betreffend Genugtuung abgewiesen. e. Im Zivilpunkt weiter verfügt wurde: Die Zivilklage von C.________ betreffend Schadenersatz wird auf den Zivilweg verwiesen (Art. 126 Abs. 2 Bst. b. StPO). II. A.________ wird schuldig erklärt: