24. DNA und übrige biometrische erkennungsdienstliche Daten Die Zustimmung zur Löschung des erstellten DNA-Profils (PCN .________) nach Ablauf der Frist wird dem zuständigen Bundesamt vorzeitig erteilt (Art. 16 Abs. 4 und Art. 17 Abs. 1 DNA-ProfilG). Die Zustimmung zur Löschung der übrigen erkennungsdienstlichen Daten (PCN .________) nach Ablauf der Frist wird ebenfalls vorzeitig erteilt (Art. 17 Abs. 4 i.V.m. Art. 19 Abs. 1 der Verordnung über die Bearbeitung biometrisch erkennungsdienstlicher Daten). 36 VIII. Dispositiv