35 Oberinstanzlich beantragte Fürsprecherin E.________ für die Vertretung des Privatklägers mit Kostennote vom 14. Oktober 2019 eine amtliche Entschädigung von CHF 4‘169.80 (pag. 994 f.), was ebenfalls als angemessen erachtet wird. Der Beschuldigte hat dem Kanton Bern die für das erstinstanzliche Verfahren ausgerichtete Entschädigung von insgesamt CHF 11‘460.65 und Fürsprecherin E.___