__ geltend gemachten Schadensposten sind belegt und durch den Beschuldigten zu entschädigen. Vorliegend ist der Beschuldigte zu verurteilen, Schadenersatz von CHF 8‘291.15 nebst Zins von 5% zu bezahlen, welcher sich wie folgt zusammensetzt: - zwei Mal CHF 1‘050.00 zzgl. 5 % Zins seit dem 2. Dezember 2015 (Kinderheimkosten) - CHF 1‘944.00 zzgl. 5 % Zins seit dem 20. September 2015 (Wohnungsreinigung) - CHF 91.05 zzgl. 5 % Zins seit dem 5. November 2015 (selbstgetragene Spitexkosten) - CHF 600.00 zzgl. 5 % Zins seit dem 5. April 2016 (selbstgetragene Brillenkosten) -