33 und schuldhaft. Unbestritten ist auch, dass die Handlungen des Beschuldigten die einzelnen Schadenspositionen verursacht haben, mithin kausal für diese sind. Die anlässlich der oberinstanzlichen Hauptverhandlung durch Fürsprecherin E.________ geltend gemachten Schadensposten sind belegt und durch den Beschuldigten zu entschädigen.