Die daraus resultierenden Hemmungen, gewissen risikoreicheren (Freizeit-) Tätigkeiten nachzugehen, stellt ebenfalls eine Einschränkung für den Privatkläger dar. Zu den psychischen Auswirkungen des Vorfalls ist wenig bekannt, weil die Aufarbeitung noch gar nicht richtig beginnen konnte. Dass ein solcher Vorfall aber auch in der Psyche Spuren hinterlässt, erscheint offensichtlich. Schliesslich wurde auch nachvollziehbar ausgeführt, wie die Kinder des Privatklägers unter der Situation leiden, dass ihr Vater nicht mehr derselbe ist, häufig Schmerzen hat und müde und erschöpft ist.