Er legte für das Gericht nachvollziehbar und überzeugend dar, wie er nicht mehr derselbe sei, wie vor dem Vorfall. Die erhöhte Sensibilität gegenüber Stress und Druck, die schnellere Ermüdung und Konzentrationsschwierigkeiten sind denn auch bekannte Folgen einer Hirnverletzung. Dass diese Einschränkungen und die Wesensveränderung Auswirkungen auf die Lebensfreude und die Freizeitgestaltung des Privatklägers haben, bedarf keiner weiteren Erklärung. Vorliegend sind zusätzlich insbesondere auch die äusserlich sichtbaren Folgen der zahlreichen Operationen offensichtlich stark belastend.