Der Privatkläger wurde vom Beschuldigten mit einem Faustschlag direkt in sein Gesicht geschlagen, wodurch er ungebremst mit seinem Hinterkopf auf den Asphalt aufgeprallt ist. Dabei erlitt er die zuvor bereits erwähnten schweren Verletzungen und schwebte in Lebensgefahr. Die Vorinstanz führte zutreffend Folgendes aus (pag. 828, S. 44 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung): Anlässlich der Hauptverhandlung beschrieb D.________ eindrücklich seinen Leidensweg. Er legte für das Gericht nachvollziehbar und überzeugend dar, wie er nicht mehr derselbe sei, wie vor dem Vorfall.