19. Allgemeines Es kann vollumfänglich auf die Ausführungen der Vorinstanz zur Zivilklage und zu den Tatbestandsvoraussetzungen von Art. 41 und 47 OR verwiesen werden (pag. 827 f., S. 43 f. u. pag. 831, S. 47 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). Der Zivilpunkt betreffend den Privatkläger C.________ ist in Rechtskraft erwachsen, weshalb nur noch auf die angefochtenen Zivilpunkte betreffend den Privatkläger D.________ einzugehen ist.