Das Ausmass der Schwere der Körperverletzung ist angesichts des weiten Strafrahmes als mittelschwer zu bezeichnen. 17.1.2 Art und Weise der Herbeiführung der Rechtsgutverletzung resp. Verwerflichkeit des Handelns (kriminelle Energie) Der Beschuldigte handelte am Abend des Vorfalls als Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes. In Übereinstimmung mit der Vorinstanz ist das Verhalten des Beschuldigten als äusserst aggressiv und brutal zu bezeichnen, dies zumal die Reaktion des Beschuldigten für den Privatkläger völlig überraschend erfolgte.