Die Hirnblutung war akut lebensbedrohlich und bedurfte unverzüglicher neurochirurgischer Behandlung. Die äusseren Verletzungen im Gesicht sowie am Hinterkopf waren nicht lebensbedrohlich. Sodann zeigte das CT des Schädels des Privatklägers gemäss dem Bericht des L.________ (Spital) vom 6. Dezember 2016 eine weitestgehende Resorption des Knochendeckels linkshemisphärisch. Auch an Stellen, an denen der Knochendeckel noch auszumachen war, zeigt sich nur noch eine dünne Knochenlamelle, die keinerlei Schutz mehr gewährleistet.