26 satzweise aufzufangen. Wer wie der Beschuldigte handelt, weiss um das Risiko des Eintritts einer schweren Körperverletzung. Der Beschuldigte musste mithin ernsthaft damit rechnen, dass der Privatkläger durch das Aufschlagen des Kopfes auf dem Asphaltboden schwere Kopfverletzungen erleiden könnte. Der Beschuldigte zeigte mit seinem wuchtigen Schlag seine Gleichgültigkeit darüber, dass der Privatkläger dadurch, wie für den Beschuldigten zu erkennen war, unkontrolliert und ungebremst zu Boden stürzt und dabei schwere Verletzungen erleidet.