Ebenso ist allgemein bekannt, dass ein heftiger Schlag ins Gesicht dazu führen kann, dass die getroffene Person das Gleichgewicht verlieren, zu Boden stürzen und sich unter Umständen lebensgefährlich verletzen kann (vgl. z.B. Urteil des Bundesgerichts 6B_802/2013 vom 27. Januar 2014 E. 2.3.4). Weiter ist allgemein bekannt, dass das mit Wucht ausgeführte Aufschlagen eines Kopfes auf den Asphaltboden eine schwere Körperverletzung im Sinne von Art. 122 aStGB zur Folge haben kann.