25 Es muss als allgemein bekannt vorausgesetzt werden dass aufgrund der Empfindlichkeit der gesamten Kopfregion grundsätzlich jede derartige Einwirkung und mit einer gewissen Wucht ausgeführt, schwere Verletzungen hervorrufen kann. So musste auch dem Beschuldigten bewusst gewesen sein, dass ein heftiger Schlag gegen den Kopf oder ein dadurch bewirkter unkontrollierter Aufprall dieses sehr empfindlichen Körperteils zu schweren bleibenden Schäden führen kann bzw. es ausschliesslich vom Zufall abhängt, ob solche Verletzungen ausbleiben.