Als Folgeschäden des Vorfalls resultierten, bis heute anhaltend (Stand 15. August 2019), eine rasche Ermüdbarkeit und eine reduzierte Leistungsfähigkeit. Es besteht weiterhin eine Gefühlsstörung im Bereich der linken Schläfe sowie eine störende Gesichtssymmetrie und eine ausgeprägte Narbenbildung am Kopf. III. Rechtliche Würdigung