23 setzung zwischen zwei Personen, die sich auf dem Trottoir zwischen dem H.________(Restaurant) und dem I.________(Club) abspielte, eingriff. Er rannte zu einer unbekannten Person und trat ihr in den Rücken. Unmittelbar danach verpasste er dem Privatkläger ohne Vorwarnung einen Faustschlag ins Gesicht, wodurch das Opfer unmittelbar zu Boden stürzte und mit dem Hinterkopf auf der Strasse aufschlug und liegen blieb. Dies obwohl keine Bedrohungssituation gegeben war und vom Privatkläger keine Gefahr ausging.