Ergänzend ist festzuhalten, dass der ganze Vorfall von sehr kurzer Dauer war. Zwischen der ersten Interaktion des Beschuldigten bis hin zum Faustschlag ins Gesicht des Privatklägers vergingen nur wenige Sekunden. Auch die Kammer gelangt zum Schluss, dass sich innert dieser kurzen Zeit für den Beschuldigten keine Bedrohungssituation ergeben konnte. Aufgrund der Videoaufnahmen ist insbesondere nicht zu erkennen, dass der Beschuldigte von den umstehenden Personen eingekesselt oder gar bedroht worden wäre. Offenkundig reagierten die umstehenden Personen auf den Fusstritt in den Rücken der ersten unbekannten Person.