Er habe den Beschuldigten wieder zurück in den Club geschickt (pag. 267, Z. 28 f. u. Z. 32-34). Sodann erklärte K.________, dass der Beschuldigte ein Messer wahrgenommen haben will. Dieses sei allerdings nicht zum Einsatz gekommen (pag. 267, Z. 41 f.). In seiner zweiten Einvernahme bestätigte K.________ ein weiteres Mal, dass es sich eher um eine Pöbelei gehandelt habe und nicht um eine Schlägerei, weshalb er ruhig zum Geschehen gelaufen sei. Er wisse nicht, weshalb der Beschuldigte losgelaufen sei. Erneut erklärte K.________, dass er die Personen bereits getrennt und die Lage im Griff gehabt habe (pag. 271, Z. 35-39).