__ sei mit dem Messer verletzt worden. Er habe Angst gehabt, dass ihm dasselbe passieren könne (pag. 373, Z. 128-130). Der Beschuldigte schilderte im Rahmen dieser Einvernahme erstmals den Vorfall mit seinem Arbeitskollegen Z.________. Wäre dieser Vorfall tatsächlich der Auslöser für seine Angst gewesen, wäre zu erwarten gewesen, dass er dies bereits in den früheren Einvernahmen erwähnt hätte. Der Beschuldigte räumte schliesslich ein, nicht zu wissen, weshalb er so reagiert habe (pag. 373, Z. 145 f.) und führte aus, zuvor jedenfalls noch nie so schlecht reagiert zu haben (pag. 376, Z. 242).