Vielleicht wäre er schon verletzt worden, aber nicht KO gegangen. Vielleicht habe er auch mit voller Stärke zugeschlagen, das glaube er aber nicht (pag. 374, Z. 192-195). Der Beschuldigte wiederholte, wonach er sich aufgrund der ganzen Situation schlecht gefühlt habe, da zwei Wochen zuvor zweimal mit dem Messer auf Z.________ [einen Arbeitskollegen] eingestochen worden sei (pag. 372, Z. 101 f.). Er habe sich bedroht gefühlt, insbesondere auch aufgrund des Vorfalls von vor zwei Wochen (pag. 372, Z. 114 f.). Er habe dieselbe Situation zuvor bei Z.________ beobachten können, wie dieser den anderen habe auf sich zukommen lassen. Z.________ sei mit dem Messer verletzt worden.