Auch ein solcher Ablauf lässt sich den Videoaufnahmen nicht entnehmen. Insgesamt wirken die Aussagen des Beschuldigten nicht selbst erlebt, erscheinen vielmehr erfunden und enthalten keinen logischen Geschehensablauf. Sie wirken unglaubhaft und erwecken den Eindruck, dass der Beschuldigte zu diesem Zeitpunkt sich selbst nicht eingestehen konnte, was tatsächlich vorgefallen ist und dies wider jegliche Evidenz. Die Vorinstanz weist zu Recht darauf hin, dass der Beschuldigte die anfänglich völlig fehlende Bedrohungslage mit Fortgang der Befragungen immer dramatischer schilderte. Bei der dritten Befragung sprach er davon, wonach in der Gruppierung mit Flaschen geworfen wurde (pag.